Der Parteitag dient als unterjährig stattfindendes Organ zwecks Beschlussfassungen, welche erforderlich sind, den Vereinszweck zu erfüllen. Darüber hinaus soll dieser der Pflege der Gemeinschaft dienen.

Der Parteitag dient als unterjährig stattfindendes Organ zwecks Beschlussfassungen, welche erforderlich sind, den Vereinszweck zu erfüllen. Darüber hinaus soll dieser der Pflege der Gemeinschaft dienen.