Die Kompetenz, die Sozialhilfe auszubezahlen und deren Höhe zu bestimmen, liegt heute bei den Gemeinden. Wenn ein Bezüger nicht kooperiert beispielsweise indem er festgelegte Auflagen nicht erfüllt dürfen diese die Sozialhilfe des betreffenden Bezügers um bis zu 30% senken. Die Jungfreisinnigen fordern einen Paradigmenwechsel in der Sozialhilfe: Belohnung statt Bestrafung. Um dies zu erreichen, sollte die Höhe der Sozialhilfe bei 70% des heute möglichen Betrags begonnen und schrittweise auf 100% erhöht werden, falls die Bezüger entsprechend mit der Gemeinde zusammenarbeiten. Dies verhindert zum einen, dass zu hohe Sozialhilfebeiträge ausbezahlt werden, während die Senkungen von der jeweiligen Gemeinde geprüft werden. Ausserdem schafft ein solches System Anreize, statt Strafen anzudrohen. Trotzdem sollen Gemeinde die Möglichkeit erhalten um bei Personen welche über einen langen Zeitraum nicht kooperieren die Höhe der Sozialhilfe zusätzlich unter die 70% zu kürzen (in Extremfällen bis auf die Nothilfe runter).

Sicherheitspolitik

Motivation statt Sanktion!

Anreizsystem in der Sozialhilfe

Die Kompetenz, die Sozialhilfe auszubezahlen und deren Höhe zu bestimmen, liegt heute bei den Gemeinden. Wenn ein Bezüger nicht kooperiert beispielsweise indem er festgelegte Auflagen nicht erfüllt dürfen diese die Sozialhilfe des betreffenden Bezügers um bis zu 30% senken. Die Jungfreisinnigen fordern einen Paradigmenwechsel in der Sozialhilfe: Belohnung statt Bestrafung. Um dies zu erreichen, sollte die Höhe der Sozialhilfe bei 70% des heute möglichen Betrags begonnen und schrittweise auf 100% erhöht werden, falls die Bezüger entsprechend mit der Gemeinde zusammenarbeiten. Dies verhindert zum einen, dass zu hohe Sozialhilfebeiträge ausbezahlt werden, während die Senkungen von der jeweiligen Gemeinde geprüft werden. Ausserdem schafft ein solches System Anreize, statt Strafen anzudrohen. Trotzdem sollen Gemeinde die Möglichkeit erhalten um bei Personen welche über einen langen Zeitraum nicht kooperieren die Höhe der Sozialhilfe zusätzlich unter die 70% zu kürzen (in Extremfällen bis auf die Nothilfe runter).

 

Missbrauch effektiv verhindern!

Gemeindearbeit vor Sozialhilfebezug

Um einen Missbrauch der Sozialhilfe zu verhindern, fordern die Jungfreisinnigen eine Ergänzung des Verfahrens vor dem Sozialhilfeerhalt: Vor der definitiven Prüfung des Antrags sollen die angehenden Bezüger mindestens einen Monat gegen Bezahlung für die Gemeinde arbeiten müssen, sofern die Gemeinde dies wünscht.

Die Pensionskasse modernisieren!

Abflachung der Lohnprozente

Momentan existiert das Problem der überdurchschnittlichen Langzeitarbeitslosigkeit der über 55-Jährigen. Da das Problem nicht ignoriert werden darf und angegangen werden muss, wäre aus Sicht der Jungfreisinnigen die Vereinheitlichung der Lohnprozente bei den Pensionskassen eine langfristige Lösung. Gekoppelt mit einer Übergangsphase zum Schutz vor Beitragslücken steigert dies die Attraktivität von Arbeitnehmern über 55 markant. Dies würde die Langzeitarbeitslosigkeit in jener Altersklasse senken, was zu begrüssen wäre.

Weniger Bagatellbekämpfung!

Mehr Sicherheit durch sinnvollen Einsatz der Polizisten

Die Aufgaben der Polizei verändern sich ständig. Neue Formen der Kriminalität wie Cyberkriminalität, neue Verbrecherorganisationen sowie der sinkende Respekt vor Sicherheitskräften stellen die Polizei vor neuartige Herausforderungen. Zudem ist der Kanton Aargau als Grenzkanton verstärkt dem Kriminaltourismus ausgesetzt. Trotzdem verfügt dieser im nationalen Vergleich über eine tiefe Polizeidichte. Die Ressourcen der Polizei müssen deshalb besonders effizient zur Bekämpfung der schweren Kriminalität eingesetzt und – falls zwingend nötig – ausgebaut werden. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Sicherheitsorganisationen sollen dabei auch genutzt werden.

Verbrechen schnell und angemessen bestrafen!

Schnelle Urteile und passende Strafen zum Schutz der Opfer

Eine Verurteilung hat zum Ziel, den Täter durch Bestrafung zu besserem Handeln in der Zukunft zu erziehen und die Bevölkerung vor gefährlichen Menschen zu schützen. Zudem soll die Bestrafung auch eine abschreckende Wirkung innehaben. Damit die Richter die angemessene Strafe für die jeweiligen Täter aussprechen können, scheint es aus Sicht der Jungfreisinnigen grundsätzlich opportun, die Strafrahmen der meisten Delikte zu erweitern. Dies bedeutet, dass die tiefst mögliche Strafe gesenkt, die höchste Strafe aber erhöht wird. Somit kommt dem Richter oder der Richterin ein grösserer Ermessensspielraum zu. Damit wird die Voraussetzung für möglichst angemessene Urteile geschaffen, welche heute nur teilweise vorhanden ist. Zusätzlich muss das Opfer aber auch vor dem Täter im Rahmen eines starken Opferschutzes geschützt werden.

Kein Freiraum für Randalierer und Chaoten!

Gewaltbereite Gruppen bekämpfen

Durch gewaltbereite Gruppierungen an Demonstrationen oder Sportanlässen entsteht jeweils ein grosser Sachschaden und Unbeteiligte werden zu Opfern. Meist bleiben die Täter aber unbestraft. Schnellere Verfahren und eine grössere Handlungsfreiheit in schwierigen Situationen für die Polizei sollen eine solche Bestrafung möglich machen und damit das Begehen von Delikten verhindern. Die Jungfreisinnigen fordern weiter, dass Sportclubs bei Hochrisikospielen stärker in die Pflicht genommen werden. Es ist zu prüfen, wie diese sich angemessen an den öffentlichen Aufwänden beteiligen können. Zudem darf Beamtenbeleidigung nicht geduldet werden.

Um die Gewaltbereitschaft langfristig zu senken, ist hingegen schon früher Handlungsbedarf notwendig. Präventive Massnahmen beispielsweise an Schulen sind dabei unausweichlich.

Aktiv gegen Cyberkriminalität!

Neue Technologien erfordern neue Sicherheitsmassnahmen

Neben der «normalen» Kriminalität mehren sich Cyberkriminalitätsvorfälle. Besonders Behörden und kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke, Kommunikationsnetze sowie der öffentliche Verkehr müssen dabei vor solchen Vorfällen geschützt werden. Dafür ist die enge Zusammenarbeit zwischen der Armee, dem Nachrichtendienst und der Polizei notwendig. Zusätzlich müssen genügen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, dürfen aber nicht zu einer Ausweitung der Überwachung von Schweizer Bürger führen. Im Bereich der Cyberkriminalität ist es besonders wichtig, dass die Bevölkerung über die aktuellen Gefahren aufgeklärt wird.

Die entsprechenden Kompetenzen dazu müssen bereits in der Schule erlernt werden. Ausserdem müssen Massnahmen ergriffen werden, um ältere Menschen gezielt zu schützen.

Dienstpflicht für alle!

Gleichberechtigung auch beim Dienst an der Bevölkerung

Die Jungfreisinnigen stehen dafür ein, dass die Dienstpflicht – solange sie denn besteht – sowohl für Männer als auch für Frauen gilt. Im Rahmen der Bemühungen um Gleichberechtigung der Jungfreisinnigen macht dies als nächster logischer Schritt Sinn. Denn zu einer wahren Gleichberechtigung im Sinne der Jungfreisinnigen gehören Chancengleichheit und gleiche Rechte – aber auch gleiche Pflichten.